| Registrierkassen |
Allgemein zum Thema Registrierkassen
Schon einige Jahre diskutiert man bei uns über die obligatorische Benutzung der Registrierkassen mit dem "Fiskalspeicher". Der letzte Gesetzentwurf, der von den Abgeordneten verabschieden wurde, spricht von der Einführung dieser Obliegenheit für die Besitzer der Kleinhandel und der gastronomischen Betriebe ab dem Jahre 2007. Mit dem "Fiskalspeicher" versteht man eine elektronische Anlage, die komplett alle Operationen der Kasse dokumentiert. In diesen Speicher dürfen nur Beamten des Finanzamtes und Arbeiter der speziellen Servicefirmen eintreten. Mit der Einführung dieser Pflicht will die Regierung die Möglichkeit der Umsätzefälschung abbauen und damit wirksam gegen die "graue Ökonomie" zu kämpfen.
Die Registrierkassen weisen vor allem viele Vorteile nicht nur für den Staat und seine Steuerpolitik auf, sondern auch für die Unternehmer selbst: